1. Vertragsabschluß |
Vertragspartner dieses Mietvertrages sind der umseitig genannte Mieter und Vermieter.
|
2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen |
Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen; Ausstattung des Fahrzeuges nach Inventarliste. Pro Tag 250 km frei; ab 15 Tage 300 km frei, ab 22 Tage Mietdauer alle gefahrenen km frei. Kfz-Haftpflichtversicherung mit € 750,00 Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden (je Schaden) und mit SB € 500,00 bei Teilkaskoschäden (je Schaden).
|
3. Reservierungen |
Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist der Vermieter an die Reservierung bzw. den Mietvertrag nicht mehr gebunden.
|
4. Zahlung und Fristen |
Mit dem Mietvertrag ist eine Anzahlung in Höhe von € 200,00 innerhalb von 5 Tagen an C. Dornbusch zu leisten. Der Restbetrag wird spätestens 10 Tage vor Mietbeginn fällig und ist zur treuhänderischen Aufbewahrung an C. Dornbusch zu zahlen.
|
5. Stornokosten |
Tritt der Mieter vor vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, berechnen wir in jedem Fall folgende Stornokosten: -Ab Vertragsabschluss bis 51 Tage vor Mietbeginn: 25% des Gesamtmietpreises -bis 15 Tage vor Mietbeginn: 60% des Gesamtmietpreises danach: 90% des Gesamtmietpreises. Nichtabnahme des Fahrzeuges gilt als Rücktritt, Stornierungen bedürfen der Schriftform.
|
6. Kaution |
Der Mieter hinterlegt bei Übernahme des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung von € 750,00. Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges an den Mieter zurückgegeben.
|
7. Fahrzeugübernahme und -rückgabe |
Falls nicht anders vereinbart gilt: Übernahme- und Rückgabeort sind der Wohnort des Vermieters. Das Fahrzeug ist termingerecht, gereinigt und vollgetankt dem Vermieter oder dessen Beauftragten zurückzugeben. Bei nicht erfolgter oder mangelhafter Innenreinigung werden Reinigungskosten nach Aufwand (mind. 2 Std. a. € 35.00) berechnet. Bei nicht gereinigter Toilette berechnen wir für die Reinigung pauschal € 90,00.
|
8. Ausschluß von Ersatzleistungen |
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeuges besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, und/oder Weiterbeförderung.
|
9. Haftung des Vermieters und Haftungsbeschränkung Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, welche der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat, sowohl wie für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für nicht durch Versicherungen gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des zweifachen Mietpreises. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
|
10. Haftung des Mieters |
Der Mieter haftet bei von ihm oder einem berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis € 750,00 je Schadensfall. Er haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, durch Alkohol bedingte Fahruntüchtigkeit, Mißachtung von max. Durchfahrtshöhen bzw. - breiten, Fahrerflucht oder Schäden, welche dadurch entstehen, daß ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt. Bei Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung von € 500,00 je Schadensfall. Der Mieter haftet auch für Bußgelder und Ordnungsvergehen die während der Mietzeit entstehen oder nach Mietende noch zugestellt werden.
|
11. Berechtigter Fahrer |
Das Mindestalter des Mieters/ berechtigten Fahrers muß 21 Jahre betragen. Er muß seit mind. l Jahr den gültigen Führerschein der Klasse III oder B besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag genannten Fahrern geführt werden.
|
12. Sorgfaltspflicht des Mieters |
Der Mieter hat für die Kontrolle von: - Reifendruck,- Kühlwasser,- Motorölstand,- allgemeine Betriebssicherheit zu sorgen und ggf. nachzufüllen.
|
13. Verbotene Nutzung |
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen (mit Ausnahme der mitgeführten Campinggasflaschen), zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
|
14. Zugelassener Fahrbereich |
EUROPA mit Ausnahme der Türkei und mit Ausnahme von Krisenregionen.
|
15. Schutzbriefversicherung |
Eine Schutzbriefversicherung muß bei Übernahme des Fahrzeuges abgeschlossen, bzw. nachgewiesen werden.
|
16. Reparaturen |
Reparaturen, welche notwendig werden, um die Betriebs/ Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von € 50,00 ohne Verständigung des Vermieters durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reparaturkosten sind dem Vermieter vor Durchführung der Arbeit mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in dem Fahrzeug entsprechenden Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage von ordentlichen Belegen.
|
17. Ausfall des Fahrzeuges während der Nutzung |
Fällt das Fahrzeug während der Nutzung durch den Mieter aus, und eine Reparatur am Ort ist nicht möglich um die Reise fortzusetzen, muß die Rückreise des Mieters und seiner Mitfahrer mit Hilfe der Schutzbriefversicherung angetreten werden. Jede andere Entscheidung des Mieters bedarf der Abstimmung mit dem Versicherer wie dem Vermieter. Es erfolgt Kostenerstattung des reinen Mietpreises ab nachgewiesenem Nutzungsausfall des Fahrzeuges. Weitergehende Forderungen, insbesondere für "entgangene Urlaubsfreuden", sind ausdrücklich ausgeschlossen (siehe auch Punkt 9).
|
18. Verhalten bei Unfällen |
Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen. Bei Personenschäden ist außerdem sofort der Vermieter zu benachrichtigen.
|
19. Verspätete Rückgabe des Fahrzeuges |
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges berechnen wir pro angefangener Stunde € 25,00, ab 4 Stunden den doppelten Mietpreis je Verspätungstag.
|
20. Gerichtsstand |
Gerichtstand für Streitigkeiten, welche sich aus dem Mietverhältnis ergeben, ist der Wohnort des Vermieters.
|
21. Schlußbestimmung |
Sollte einer der Punkte ganz oder in Teilen ungültig sein oder geltendem Recht nicht entsprechen, bleiben alle anderen Punkte hiervon in ihrer Gültigkeit unberührt |
|
|